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Regulatorisches Assessment

Assessment zur unternehmensweiten regulatorischen Anwendbarkeit

Welche EU-Regulierungen betreffen Ihr Unternehmen – und wo sollten Sie zuerst prüfen?

Ob Cybersicherheit, Nachhaltigkeitsberichterstattung oder Lieferkettenpflichten: Für Unternehmen und Konzerne kann bereits die Frage nach der Anwendbarkeit aufwendig sein. Das Assessment ordnet Ihre Unternehmensstruktur, Tätigkeiten, Größenangaben, Standorte und relevanten Zeiträume den unterstützten EU-Regelungsfeldern zu. So wird aus einer Vielzahl möglicher Pflichten eine übersichtliche, priorisierte Prüfagenda.

Ermitteln Sie, welche EU-Regulierungen für Ihr Unternehmen oder Ihren Konzern relevant sein können, welche Fragen offen sind und welche Schritte Priorität haben.

499,00 € brutto

Ein Assessmentfall · 180 Kalendertage Bearbeitungszugriff ab Kauf · zwei fachliche Berichtsstände, jeweils als deutsches und englisches PDF.

Musterbericht ansehen (PDF)PDF herunterladenSynthetisches Beispiel, nicht offiziell ausgestellt.

Ihr konkreter Nutzen

Entscheidende Informationen finden: Sehen, welche Größen-, Tätigkeits-, Konzern- oder Rechtsstandsdaten für eine belastbare Einordnung noch fehlen.

Verantwortung und Prioritäten klären: Eine nachvollziehbare Agenda für Geschäftsführung, Compliance, IT-Sicherheit und Nachhaltigkeit erhalten.

Nicht jede Regulierung betrifft jede Gesellschaft. Entscheidend sind die richtigen Fakten.

Eine Unternehmensgruppe kann in verschiedenen Mitgliedstaaten tätig sein, unterschiedliche Gesellschaftsgrößen aufweisen und unterschiedliche Tätigkeiten ausüben. Eine pauschale Antwort für „den Konzern“ wäre deshalb oft zu grob. Das Assessment trennt die relevanten Rechtsträger und Prüfgegenstände und zeigt, welche Einordnung bereits begründet ist und wo etwa nationale Umsetzung, Bezugsperioden oder Schwellenwerte gezielt nachzuprüfen sind.

Was Sie erhalten

Einen professionellen Bericht mit Unternehmens-/Konzernprofil, einer strukturierten Anwendbarkeitsübersicht für die unterstützten EU-Regelungsfelder, nachvollziehbaren offenen Punkten und einer priorisierten regulatorischen Agenda. Damit erhalten Management und zuständige Fachabteilungen eine gemeinsame Arbeitsgrundlage für weitere Prüfungen.

Für einen Fall sind zwei fachliche Berichtsstände vorgesehen, jeweils mit einem deutschen und einem englischen PDF. Der erneute Abruf eines bestehenden PDFs erzeugt keinen weiteren fachlichen Berichtsstand.

So funktioniert es

  1. Unternehmen beziehungsweise betrachtete Gesellschaften, Tätigkeiten, Größen und Standorte beschreiben.
  2. Nur relevante Vertiefungen zu den unterstützten Regelungsbereichen bearbeiten.
  3. Bewertungen und offene nationale oder fachliche Fragen zusammenführen, priorisieren und nach Ergänzung der Angaben einen zweiten Berichtsstand erstellen.

Für wen

Geschäftsführung, Compliance und Rechtsabteilungen, IT-Security, Nachhaltigkeitsverantwortliche sowie Gruppen- und Beteiligungsmanagement von Unternehmen mit EU-Bezug.

Was der Musterfall zeigt

Ein Konzern, zwei Länder, mehrere regulatorische Fragen: Wo beginnt die Klärung? Die synthetische Neptun-Technologiegruppe umfasst Gesellschaften in Deutschland und den Niederlanden. Der Musterbericht bündelt vier konkret eröffnete Prüfpunkte zu NIS2, CSRD und CSDDD. Statt alle Bereiche vorschnell als anwendbar oder ausgeschlossen zu deklarieren, zeigt er, welche Tätigkeitszuordnung, Größen- und Referenzperiodendaten und nationalen Rechtsstände zuerst geklärt werden müssen. Daraus entsteht eine priorisierte Aufgabenliste für die Verantwortlichen.

Gut zu wissen

Die Einordnung umfasst die im Assessment tatsächlich unterstützten Regelungsfelder und die angegebenen Rechtsträger/Standorte. Wo nationale Umsetzung, Rechtsstand, Schwellen oder Spezialregeln nicht qualifiziert sind, benennt der Bericht den offenen Prüfbedarf. Kein vollständiges EU-Rechts- oder Unternehmensaudit.

Die 180 Tage gelten für die aktive Fallbearbeitung und die Erstellung der enthaltenen Berichtsstände. Daraus folgt weder eine laufende Rechtsstandsüberwachung noch eine Datenlöschfrist. Für gespeicherte Berichte gilt die vereinbarte Abrufberechtigung.

Häufige Fragen

Müssen wir schon wissen, welche EU-Rechtsakte für uns gelten?

Nein. Das Assessment beginnt mit Unternehmensfakten wie Tätigkeiten, Struktur, Größen, Märkten und Zeitraum und leitet daraus die relevanten unterstützten Prüfbereiche ab.

Werden Tochtergesellschaften automatisch gleich bewertet?

Nein. Unterschiedliche Gesellschaften, Standorte und Tätigkeiten werden nicht pauschal gleichgesetzt.

Ist der Bericht eine vollständige Compliance-Bestätigung?

Nein. Er dient der strukturierten Anwendbarkeitsklärung und benennt notwendige fachliche und nationale Folgeprüfungen.